Die Tarife für Spitexleistungen werden vom Bund und vom Kanton festgelegt.
Die Tarife sind für private- und öffentliche Spitex- Dienstleister die gleichen.
Seit 1.1.11 setzen sich die Tarife wie folgt zusammen:
1. Anteil der Krankenkassen (wird vom Bund festgelegt)
2. Selbstkostenbeitrag (wird vom Kanton festgelegt) im Kanton Nidwalden beträgt dieser maximal Fr. 15.95 pro Tag. Bei Kurzeinsätzen verkleinert sich der Betrag.
3. Kantonsbeitrag
Grundpflege
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Untersuchung/ Behandlung |
Abklärung/ Beratung |
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Krankenkasse |
Fr. 52.60 | Fr. 63.00 |
Fr. 76.90 |
Selbstkostenbeitrag......... | Maximal Fr. | 15.35 pro Tag | |
Beitrag vom Kanton | übernimmt die | Differenz zu den | Vollkosten |
Spitexleistungen sind mit der Grundversicherung gedeckt, sobald ihre Franchise und ihr Selbstbehalt beglichen sind.